Der Druck in der Lieferkette steigt!

Im Juli 2021 hat der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette” beschlossen. Das Ziel des sog. Lieferkettengesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Sofern schädliche Umwelteinwirkungen zu Menschenrechtsverletzungen führen können, ist auch der Umweltschutz mit erfasst. Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen für österreichische Unternehmen! Das Gesetz gilt ab 1.1.2023 für alle internationalen Unternehmen mit einer Personalstärke in Deutschland von mindestens 3.000 Mitarbeiter*innen. Ab 1.1.2024 ist das Gesetz dann schon ab 1.000 Mitarbeiter*innen anzuwenden.

Foto: Andrey Sharpilo

Die Verantwortung der Unternehmen betrifft alle unmittelbaren Lieferanten. Für deren Sub-Lieferanten, also die mittelbaren Lieferanten, beginnt die Verantwortlichkeit bei Erlangen einer sogenannten substantiierten Kenntnis von Verstößen. Das heißt, als Unternehmen muss man nun sicherstellen, dass es in der eigenen Lieferkette zu keinen Verstößen hinsichtlich Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, Arbeitnehmer*innenschutz, Koalitionsfreiheit (damit sind gewerkschaftliche Aktivitäten gemeint) und gefährlicher Umweltverschmutzungen kommt.

Foto: Saba Ardani

Das Strafmaß beträgt Geldbußen bis 800 TEUR, bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. EUR Jahresumsatzes bis zu 2% des weltweiten Umsatzes und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Was müssen betroffene Unternehmen nun tun?

Die erforderlichen Sorgfaltspflichten bestehen aus einer umfassenden Risikoanalyse (sprich Lieferantenbewertung) und darauf aufbauende Präventions- und Abhilfemaßnahmen, z.B. durch das Einrichten eines Risikomanagementsystems, die Festlegung von betriebsinternen Zuständigkeiten, regelmäßigen Lieferantenscreenings und die betriebliche Verankerung von Präventionsmaßnahmen bzw. Beschwerdemöglichkeiten inklusive Dokumentation und Berichterstattung.

Grafik: ICT Impact GmbH

Dies betrifft natürlich auch österreichische Unternehmen, die entweder Tochterunternehmen in Deutschland in entsprechender Größe haben oder als Zulieferer für größere deutsche Unternehmen tätig sind. Insofern müssen sich auch heimische exportorientierte Firmen darauf einstellen, sich sehr bald Gedanken über die eigene Lieferkette zu machen und Systeme zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht einzurichten. Da große deutsche OEMs dieses Thema sehr ernst nehmen, ist es auch sehr wahrscheinlich, dass durch diese Unternehmen eine direkte Einflussnahme auf die mittelbare Lieferkette erfolgen wird und man als Lieferant vorbereitet sein muss, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht auf Nachfrage nachweisen zu können.

Foto: Scott Graham

Ähnliche Normen gibt es bereits in Frankreich und in den Niederlanden. Parallel dazu wird in der EU an einem allgemeinen europäischen Lieferkettengesetz gebastelt. Laut Ankündigungen des EU-Parlaments soll noch dieses Jahr ein konkreter Richtlinienvorschlag vorgelegt werden. Es ist davon auszugehen, dass die europäischen Richtlinien ambitioniertere Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Umweltschutz und Unternehmensführung, aufweisen, als die nationalen Gesetze.

Das Institute for Clean Technology (ICT) unterstützt Sie gerne beim Aufsetzen Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und beim Einführen der erforderlichen Maßnahmen für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht!

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